Die Mittelbayerische Zeitung berichtete in Ihrer Ausgabe vom 19.10.2019 über die Probleme in Pentling mit übergroßen Neubauten. Die CSU Pentling hatte im Gemeinderat einen Antrag gestellt, wonach über Ausnahmen von bestehenden Bebauungsplänen künftig nicht mehr “die Verwaltung” – also in letzter Instanz die Bürgermeisterin – entscheiden soll, sondern wieder der gesamte Gemeinderat. Hintergrund sind mehrere Bauten in Pentling, die deutlich höher und größer sind, als die ursprüngliche Bebauung und daher doch einige Fragezeichen aufwerfen.
Zur Frage, warum diese Gebäude genehmigt führt die MZ aus: “Die Pentlinger Bürgermeisterin Barbara Wilhelm sagt, dass die Gemeinde bei der Gewährung von Befreiungen immer dann großzügig sei, wenn die Nachbarn unterschrieben und damit ihr Einverständnis gegeben hätten (…).” Wir halten das für den falschen Weg. Aufgabe der Gemeinde ist es, für eine geordnete Bebauung innerhalb bestehender Bebauungspläne zu sorgen. Es darf nicht sein, dass hier die Verantwortung auf die Nachbarn abgeschoben wird, die zum einen nicht immer vom Fach sind und Pläne nicht immer richtig einschätzen und die zum anderen auch nicht Ärger mit den neuen Nachbarn heraufbeschwören wollen. So führt auch die MZ zu den Aussagen der Nachbarn aus: “‘Wir wollten ja eine gute Nachbarschaft haben’, sagen sie im Nachhinein und verweisen darauf, dasssie die tatsächliche Größe aus dem Plan nicht ersehen konnten.”
Die Bürgermeisterin will übrigens nicht handeln. Sie sagte zur MZ: “Der neue Gemeinderat sollte die alten Regelungen in allen abgeschlossenen Baugebieten überdenken.” Mal sehen, wer denn dann aber der Kommunalwahl zuständig sein wird…
Den gesamten Artikel der MZ finden Sie hier…